Die tolerierte Achse des zylindrischen Teils muss in einem Zylinder von einem Durchmesser (ø = 0,02 mm) liegen.
Ebenheit
Die tolerierte Fläche muss zwischen zwei parallelen Ebenen, im Abstand von 0,15 mm, liegen.
Rundheit
In allen Schnittebenen senkrecht zur Mittelachse muss die Umfangslinie zwischen zwei konzentrischen Kreisen, im Abstand von 0,05 mm, liegen.
Zylinderform
Die tolerierte Mantelfläche des zylindrischen Teils muss zwischen zwei koaxialen Zylindern, im Abstand von 0,25 mm, liegen
Linienform
Das tolerierte Profil muss zwischen zwei Hülllinien liegen, deren Abstand von Kreisen (d = 0,04 mm) definiert wird, wobei der Mittelpunkt der Kreise auf geometrisch idealer Linie liegt.
Flächenform
Die tolerierte Fläche muss zwischen zwei Hüllflächen liegen, deren Abstand durch Kugeln (d = 0,15 mm) definiert wird, wobei der Mittelpunkt der Kugeln auf geometrisch idealer Fläche) liegt.
Parallelität
Die tolerierte Achse muss in einem Zylinder von d = 0,04 mm liegen, der parallel zur Bezugsachse A ist.
Rechtwinkligkeit
Die tolerierte Zylinderachse muss in einem zur Bezugsfläche senkrechten Zylinder mit Durchmesser d = 0,3 mm liegen.
Winkligkeit
Die tolerierte Neigungsfläche muss zwischen zwei zur Bezugsachse A geneigten parallelen Ebenen mit Abstand 0,25 mm liegen. Der geometrisch. ideale Winkel muss 45° aufweisen.
Position
Der tatsächliche Bohrungsmittelpunkt muss in einem Kreis mit d = 0,25 mm liegen, dessen Mittelpunkt mit dem theoretisch exakten Ort der Bohrung übereinstimmt.
Konzentrizität / Koaxialität
Die Achse des tolerierten Wellenteils muss in einem zur Bezugsachse A-B koaxialen Zylinder mit d = 0,1 mm liegen.
Symmetrie
Die tolerierte Mittelebene der Nut muss zwischen zwei parallelen Flächen, im Abstand von 0,03 mm liegen, welche symmetrisch zur Ebene A der bemaßten Außenflächen angeordnet sind.
Rundlauf
Bei einer Umdrehung des Zylinders um die Bezugsachse A-B, darf die Rundlaufabweichung in jeder einzelnen Messebene senkrecht zu A-B 0,4 mm nicht überschreiten.
Planlauf
Bei einer Umdrehung des Zylinders um die Bezugsachse A-B, darf die Planlaufabweichung in jedem Messpunkt 0,2 mm nicht überschreiten.
Rundlauf
Bei mehrfacher Drehung um die Bezugsachse A-B und gleichzeitiger axialer Verschiebung, müssen alle Messpunkte der Oberfläche in der Gesamtrundlauftoleranz 0,2 mm liegen
Planlauf
Bei mehrfacher Drehung um die Bezugsachse A und gleichzeitiger radialer Verschiebung, müssen alle Messpunkte der Oberfläche in der Gesamtplanlauftoleranz 0,4 mm liegen.
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